Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen



der
Dörr Bike GmbH, Am Ausbesserungswerk 8, 80939 München (Triumph München")
(nachfolgend Verkäufer genannt) für den Verkauf von fabrikneuen Triumph
Fahrzeugen.



Die
nachstehenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen, dass die Triumph Fahrzeuge
nicht in Serienproduktion, sondern weitgehend individuell nach erfolgter
Bestellung in kleinen Stückzahlen hergestellt werden. Daher sind bei nicht ab
Lager des Verkäufers zu liefernden Fahrzeugen längere Fristen für die
Vertragsannahme zur Abklärung der Belieferung des Verkäufers und der vom Kunden
gewünschten Lieferzeit erforderlich.



§ 1       Geltungsbereich;
Begriffsbestimmungen



(1)        Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
Verkäufer und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.



(2)        Der Kunde ist Verbraucher, soweit der
Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.



§ 2       Vertragsschluss;
Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden



(1)        Die Angebote des Verkäufers sind
freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Kunden
Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen,
Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen
oder Unterlagen auch in elektronischer Form überlassen hat, an denen sich
der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.



(2)        Die Bestellung des Fahrzeugs durch den
Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung
nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot
innerhalb von sieben (7) Tagen nach seinem Zugang beim Verkäufer anzunehmen,
falls ein vom Lager des Verkäufers ausgewähltes Fahrzeug Gegenstand dieser
Bestellung ist bzw. dieses Vertragsangebot innerhalb von vier (4) Wochen nach
seinem Zugang beim Verkäufer anzunehmen, falls ein vom Verkäufer zu
bestellendes Fahrzeug Gegenstand dieser Bestellung ist.



(3)        Die Annahme kann entweder schriftlich
(z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.



(4)        Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher
Sprache.



(5)        Der Verkäufer wird den Kunden
unverzüglich in Textform unterrichten, wenn er die Bestellung des Kunden gemäß
§ 2 Absatz 2 dieser AGB nicht annimmt.



(6)        Übertragungen von Rechten und Pflichten
des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch
des Kunden gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Kunden gegen den
Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn
beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss
besteht oder berechtigte Belange des Kunden an einer Abtretbarkeit des Rechts
das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
überwiegen.



§ 3       Kaufvertragsgegenstand;
Beschaffenheit



(1)        Die Beschaffenheit des
Kaufvertragsgegenstandes ergibt sich aus dem in der Bestellung und der
Auftragsbestätigung näher bezeichneten Kaufvertragsgegenstandes.



(2)        Konstruktions- oder Formänderungen,
Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen
oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den
Kunden zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung
der Bestellung oder des bestellten Kaufvertragsgegenstandes Zeichen oder
Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.



§ 4       Preise



(1)        Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto
oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte
Kosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.



(2)        Preisänderungen sind nur zulässig, wenn
die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die
unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis,
vor Lieferung des Fahrzeugs geändert worden ist. Dann gilt der um den Betrag
dieser Änderungen abgeänderte Kaufpreis. Beträgt die Preiserhöhung fünf (5)
Prozent oder mehr, so kann der Kunde von dem geschlossenen Vertrag binnen zwei
(2) Wochen ab Zugang der Preiserhöhungsmitteilung zurücktreten. Im Falle des Rücktritts
ist eine etwaig geleistete Anzahlung unverzüglich zurückzuerstatten.







 



§ 5       Zahlung,
Fälligkeit des Kaufpreises



(1)        Der Kaufpreis einschließlich der Preise
für vereinbarte Nebenleistungen ist bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu
entrichten.



(2)        Fälligkeit des Kaufpreises und der
vereinbarten Nebenleistungen tritt spätestens acht (8) Kalendertage nach
Anzeige des Verkäufers über die vertragsgemäße Bereitstellung des
Kaufvertragsgegenstandes und der Übersendung der Rechnung ein.



(3)        Eine bargeldlose Zahlung ist von einem
Konto des Kunden zu leisten. Eine Zahlung von Konten Dritter (Drittzahlung) hat
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine
schuldbefreiende Wirkung für den Kunden. Der Verkäufer wird eine solche
Zustimmung nicht unbillig verweigern.



§ 6 Lieferfrist und Lieferverzug



(1)        Die Lieferfrist wird individuell
vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben.



(2)        Sofern der Verkäufer eine verbindliche
Lieferfrist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann
(Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Kunden hierüber unverzüglich
informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.



(3)        Der Kunde kann neun Monate nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf
10 Tage bei Fahrzeugen, die bei dem Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang
der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.



(4)        Ist die Leistung auch innerhalb der
neuen Lieferfrist nach § 6 Absatz 2 oder 3 dieser AGB nicht verfügbar, ist der
Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich
erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht
rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn er
ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in
der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Verkäufer im
Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.



(5)        Der Eintritt des Lieferverzugs des
Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist
aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät der Verkäufer in
Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens
verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des
Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des
Lieferwerts des verspätet gelieferten Fahrzeugs. Dem Verkäufer bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.



(6)        Will der Kunde darüber hinaus vom
Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen,
muss der Kunde dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß § 6
Absatz 2 oder 3 Satz 1 oder 2 dieser AGB eine angemessene Frist zur Lieferung
setzen.



(7)        Hat der Kunde Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.



(8)        Wird dem Verkäufer, während er im Verzug
ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet der Verkäufer mit den
vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn
der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.



(9)        Die Haftungsbegrenzungen und
Haftungsausschlüsse dieses § 6 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.



(10)      Höhere Gewalt oder bei dem Verkäufer oder
bei Lieferanten des Verkäufers eintretende sonstige nicht vorhersehbare
Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Krieg, Naturkatastrophen, Aufruhr,
Unterbrechung des Transportwesens, Engpässe in der Lieferantenkette, Schiffbruch,
Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, behördliche Anordnungen
oder Pandemien), welche den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufvertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in § 6 Absatz 1 bis
3 dieser AGB genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als sechs Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.



§ 7       Aufrechnung;
Zurückbehaltungsrecht



(1)        Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen
Ansprüche des Verkäufers nur berechtigt, wenn die Forderungen des Kunden
rechtskräftig festgestellt wurden, der Verkäufer diese anerkannt hat oder wenn
die Forderungen des Kunden unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche
des Verkäufers ist der Kunde auch berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder
Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.



(2)        Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht
nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Kaufvertrag
beruht.



§ 8       Abnahme



(1)        Der Kunde ist verpflichtet, den
Kaufgegenstand innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige, spätestens jedoch am Liefertermin abzunehmen.



(2)        Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der
Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist.



§ 9       Eigentumsvorbehalt



(1)        Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für
Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen.



(2)        Auf Verlangen des Kunden ist der
Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde
sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.



(3)        Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil
II dem Verkäufer zu.



(4)        Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis
und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und / oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Kunden Schadensersatzstatt der Leistung verlangen, wenn
der Verkäufer dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt
hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt
der Leistung und nimmt der Verkäufer den Kaufvertragsgegenstand wieder an sich,
sind der Verkäufer und Kunde sich darüber einig, dass der Verkäufer den
gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufvertragsgegenstandes im Zeitpunkt der
Rücknahme vergütet. Der Kunde trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und
Verwertung des Kaufvertragsgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne
Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Kunde
nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.



(5)        Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich
eine Nutzung einräumen.



§ 10     Haftung
für Sachmängel und Rechtsmängel



(1)        Soweit es sich bei dem Kunden nicht um
einen Verbraucher handelt, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in
einem (1) Jahr ab Ablieferung des Kaufvertragsgegenstandes an den Kunden. Eine
Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein (1) Jahr ist gegenüber einem
Verbraucher nur dann wirksam, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung von
der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die
Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.



(2)        Die Verjährungsverkürzung in § 10 Absatz
1 dieser AGB gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.



(3)        Hat der Verkäufer aufgrund der
gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der
Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will
oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss
gilt § 10 Absatz 2 dieser AGB entsprechend.



(4)        Unabhängig von einem Verschulden des
Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.



(5)       Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt
folgendes:



(a)        Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der
Kunde beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller / Importeur für die
Betreuung des Kaufvertragsgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im
letzteren Fall hat der Kunde den Verkäufer hiervon unverzüglich
zu unterrichten, wenn die
erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen
ist dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen.



(b)        Wird der Kaufvertragsgegenstand wegen
eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Kunde an den dem Ort des
betriebsunfähigen Kaufvertragsgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller /
Importeur für die Betreuung des Kaufvertragsgegenstandes anerkannten
dienstbereiten Betrieb zu wenden.



(c)        Für die zur Mängelbeseitigung
eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufvertragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend
machen.



(d)        Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.



(6)        Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit
digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen
dieses Paragrafens, sondern die gesetzlichen Regelungen.



§ 11     Haftung
des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit



(1)        Wird die Lieferung des Fahrzeugs für den
Verkäufer unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers bei leichter
Fahrlässigkeit auf den in § 6 Absatz 7 und 9 dieser AGB geregelten
Haftungsumfang begrenzt.



(2)        Wird dem Verkäufer, während er in Verzug
mit der Lieferung im Sinne des § 6 dieser AGB ist, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haftet er ebenfalls mit den in § 6 Absatz 7 und 9 dieser AGB
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden
auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.



§ 12     Haftung
für sonstige Ansprüche



(1)        Für sonstige Ansprüche des Kunden, die
nicht in § 10 dieser AGB (Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel) geregelt
sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.



(2)        Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in
§ 6 dieser AGB (Lieferfrist; Lieferverzug) abschließend geregelt. Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in § 10
Absatz 3 und 4 dieser AGB (Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel)
entsprechend.



(3)        Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne
von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler
Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine
Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese
digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 327 ff. BGB.



§ 13     Rechtswahl
und Gerichtsstand



(1)        Für den vorliegenden Vertrag gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.



(2)        Für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.



(3)        Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Kunden
dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.



§ 14     Salvatorische
Klausel



(1)        Im Falle der Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen
Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen.



(2)        Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.



(3)        Eine unwirksame Bestimmung wird
automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt.



Stand:
April 2023


Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle (Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.) NICHT teil.